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Ref. 1.3 - Wahlen

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Hochschulgremienwahlen 2024

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zur bevorstehenden Hochschulwahl vom 16. Mai bis 27. Mai 2024.

Die aktuelle Wahlbekanntmachung können Sie hier einsehen:

Wer wird 2024 gewählt?

Neu gewählt werden die Mitglieder und Stellvertreter*innen der Mitgliedergruppe 2 (Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen) und Mitgliedergruppe 3 (Studierende) für die Gremien Senat und Fakultätsrat.

Gleichzeitig finden die Wahlen zum/ zu den

  • Gleichstellungskollegium der Universität,
  • Gleichstellungskollegien der Fakultäten und
  • Gleichstellungskollegium der Zentralen Universitätsverwaltung, der ULB, der zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und der sonstigen Bereiche ohne Zuordnung zu einer Fakultät
  • Promovierendenvertretungen der Fakultäten

statt.

Ebenfalls vom 16.05. bis 27.05.2024 werden die Studierendenrats- und Fachschaftsratwahlen    durchgeführt.

Bekanntmachung der Wahlvorschläge für Senat und Fakultätsrat

  • [folgt]

Wer darf wählen?

Mitgliedergruppe 1 (Hochschullehrer*innen): Alle weiblichen Mitglieder dürfen an den Wahlen der Gleichstellungsbeauftragten teilnehmen.

Mitgliedergruppe 2 (wissenschaftliche Mitarbeiter*innen): Alle Mitglieder dürfen an den Wahlen dem Senat und den Fakultätsräten teilnehmen. Zusätzlich dürfen alle weiblichen Mitglieder an den Wahlen der Gleichstellungsbeauftragten teilnehmen.

Mitgliedergruppe 3 (Studierende): Alle Mitglieder dürfen an den Wahlen dem Senat und den Fakultätsräten teilnehmen. Zusätzlich dürfen alle weiblichen Mitglieder an den Wahlen der Gleichstellungsbeauftragten teilnehmen.

Mitgliedergruppe 4 (sonstige Mitarbeiter*innen): Alle weiblichen Mitglieder dürfen an den Wahlen der Gleichstellungsbeauftragten teilnehmen.

Post-Docs, die nicht in einem Arbeitsverhältnis mit der Universität stehen, kann gemäß § 4 Abs. 6 der Grundordnung der MLU nach Fakultätsratsbeschluss die Mitgliedschaft in Mitgliedergruppe 2 verliehen werden. Zur Erfassung benutzen Sie bitte das entsprechende Formular.

Wie wird abgestimmt?

Die Hochschulwahlen finden in diesem Jahr gemeinsam mit den Gleichstellungswahlen, den Wahlen zu den Promovierendenvertretungen und den Wahlen zum StuRa und den Fachschaftsräten als internetbasierte Online-Wahl (elektronische Wahl) statt.

So funktioniert die Online-Wahl für wahlberechtigte Studierende

  1. Sie werden per E-Mail an Ihre studentische Mailadresse über den Start der Online-Wahl informiert.
  2. Loggen Sie sich mit Ihrer persönlichen Benutzerkennung und dem zugehörigen Passwort im Löwenportal ein.
  3. Nutzen Sie im Wahlzeitraum (Beginn: 16.05.2024, 10 Uhr / Ende: 27.05.2024, 15 Uhr) im Unterpunkt „Online-Wahlen“ den individualisierten und temporär gültigen Link (SecureLink) zum Wahlsystem.
  4. Sie werden in das Wahlsystem weitergeleitet und können direkt mit der Stimmabgabe beginnen. Eine erneute Authentifizierung ist nicht notwendig.
  5. Bitte achten Sie bei der Stimmabgabe darauf, dass Sie unbeobachtet sind. Es ist technisch ausgeschlossen, dass die Stimmabgabe zu Ihnen zurückverfolgt werden kann. Die Identität der Wähler ist geschützt, das Wahlgeheimnis bleibt jederzeit gewahrt.
  6. Der Link wird nach erfolgter Stimmabgabe ungültig. Wenn Sie die Stimmabgabe zwischendurch unterbrechen möchten, können Sie den Link jedoch (im Wahlzeitraum) erneut nutzen.

So funktioniert die Online-Wahl für wahlberechtigte Beschäftigte

  1. In zwei E-Mails an Ihre dienstliche Mailadresse* erhalten Sie für die Authentifizierung im Wahlsystem von Electric Paper eine jeweils individuell erzeugte Wähler-ID und ein Passwort.
  2. Melden Sie sich mit diesen persönlichen Zugangsdaten während des Wahlzeitraums (Beginn: 16.05.2024, 10 Uhr / Ende: 27.05.2024, 15 Uhr) im Wahlsystem von Electric Paper an. Der Link zum Wahlsystem wird an dieser Stelle rechtzeitig bereitgestellt.
  3. Sie gelangen zu den Stimmzetteln für die Gremien, für die Sie wahlberechtigt sind und können mit der Stimmabgabe beginnen.
  4. Bitte achten Sie bei der Stimmabgabe darauf, dass Sie unbeobachtet sind. Es ist technisch ausgeschlossen, dass die Stimmabgabe zu Ihnen zurückverfolgt werden kann. Die Identität der Wähler ist geschützt, das Wahlgeheimnis bleibt jederzeit gewahrt.
  5. Ihre Zugangsdaten werden nach erfolgter Stimmabgabe ungültig. Wenn Sie die Stimmabgabe zwischendurch unterbrechen möchten, können Sie Ihre Zugangsdaten jedoch erneut nutzen.

* Sofern einzelne Beschäftigte nicht über eine dienstliche E-Mail-Adresse verfügen, werden die Zugangsdaten vom Wahlamt per Hauspost an die dienstliche Anschrift geschickt.

Hinweise und Tipps zur Stimmabgabe

  • Sämtliche Stimmzettel befinden sich auf einer einzigen Seite, die dadurch je nach Mitgliedergruppe sehr umfangreich sein kann. Tipp: Schauen Sie sich vor dem Setzen der Häkchen erst einmal die gesamte Seite in Ruhe an.
  • Wenn Sie Ihre Auswahl durch Setzen von Häkchen getroffen haben, sehen Sie ganz unten auf der Seite den Button „Stimmabgabe prüfen“. Nach dem Klick auf diesen Button verwandeln sich die von Ihnen gesetzten Häkchen in Kreuze. Bitte beachten Sie:
    • Wenn Sie weniger Stimmen vergeben möchten als Sie zur Verfügung hätten, ist das natürlich kein Fehler. Das System weist sie in dem Fall aber nicht darauf hin, dass Ihnen weitere Stimmen zur Verfügung stehen würden.
    • Wollen Sie hingegen zu viele oder gar keine Stimmen vergeben, werden Sie vom System darauf hingewiesen, dass der Stimmzettel dadurch ungültig wird. Sie können daraufhin Ihre Angaben korrigieren – oder trotzdem bestätigen, womit Sie Ihren Wahlzettel absichtlich ungültig machen können.
    • Wenn Sie eine Korrektur vornehmen möchten, müssen Sie zunächst ganz zum Ende der Seite scrollen und den Button „Auswahl korrigieren“ anklicken. Die Kreuze verwandeln sich wieder in Häkchen und können bearbeitet werden.
    • Zum Schluss klicken Sie auf „Verbindliche Stimmabgabe“. Ihre Stimmen gelangen dadurch in die Wahlurne.
  • Ausführliche Hinweise zur Online-Wahl, insbesondere unter Datensicherheitsaspekten, haben wir in einem Dokument (PDF) veröffentlicht.
  • Bei Problemen bei der Stimmabgabe wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
  • Hinweise zur Stimmabgabe bei der Online-Wahl finden Sie auch auf dieser Webseite    des StuRa.

Die wichtigsten Termine im Überblick

  • Die Wahlbekanntmachung erfolgt spätestens bis zum 02. April 2024.
  • Die Wählerverzeichnisse liegen in der Zeit vom 08. April bis 12. April 2024 für 5 Werktage im Wahlamt zur Einsichtnahme und Einreichung von Berichtigungsanträgen aus.
  • Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach der Wahlbekanntmachung, bis 23. April 2024 um 16 Uhr im Wahlamt eingereicht werden.

Ablaufplan Hochschulwahlen 2024
Ablaufplan_2024.pdf (externe Datei)

Zugehörigkeit zu einer Fakultät bzw. einem Wahlbereich

Wichtiger Hinweis: Bei Studierenden, die an mehreren Fakultäten/Wahlbereichen studieren, ist die Wahlberechtigung im Regelfall in der Fakultät/dem Wahlbereich eingetragen, in der/dem das erste Fach bzw. bei Lehrämtern das erste Unterrichtsfach des ersten Studienganges angesiedelt ist. Für die Hochschulwahlen 2024 können Änderungen im Löwenportal jedoch nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens vor dem vorläufigen Abschluss der Wählerverzeichnisse bis 03. April 2024 vorgenommen wurden.

Die Entscheidung der Studierenden für eine andere Fakultät bzw. einen anderen Wahlbereich kann darüber hinaus mit der Rückmeldung oder mit der Zugehörigkeitserklärung bis zum 12. April 2024 beim Wahlamt eingereicht werden. Später eingereichte Erklärungen können erst bei den Wahlen im darauffolgenden Jahr berücksichtigt werden.

Amtszeit der Mitglieder und Stellvertreter*innen

Die Amtszeiten der gewählten Vertreter der Mitgliedergruppe 2 (Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen) und Mitgliedergruppe 3 (Studierende) beginnen am 01.09.2024.

Sitzverteilung in den Fakultätsräten

Übersicht der Sitzverteilung gemäß den Fakultätsordnungen für die Mitglieder im Fakultätsrat ab 01.09.2024.

Hinweis zur Berücksichtigung unterrepräsentierter Geschlechter

Gemäß § 61 Abs. 5 Satz 2 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt gilt, dass bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen für die nach § 62 Satz 1 zu wählenden Kollegialorgane (dies sind der Senat und die Fakultätsräte) unterrepräsentierte Geschlechter zumindest ihren Anteilen an der jeweiligen Mitgliedergruppe nach berücksichtigt werden sollen.

Diese Regelung wurde mit der im Juli 2020 in Kraft getretenen Änderung in das Hochschulgesetz aufgenommen und findet für die diesjährigen Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten erstmals Anwendung. Sie ist damit bei der Erstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen zu berücksichtigen.

Ziel der gesetzlichen Regelung ist, dass der Anteil des jeweiligen Geschlechts im Senat und in den Fakultätsräten dem Anteil des jeweiligen Geschlechts an der jeweiligen Mitgliedergruppe insgesamt (Senat) bzw. in der Fakultät oder deren Wahlbereich (Fakultätsräte) entspricht.
Zur Orientierung dafür soll diese Übersicht dienen.

Sofern ein Wahlvorschlag dem nicht entspricht, ist die Abweichung zu begründen. Hierfür kann das dafür vorgesehene Feld im Formular des Wahlvorschlags verwendet oder dem Wahlvorschlag ein gesondertes Blatt beigefügt werden.

Formulare zum Download

Für das optimale Ausfüllen der Dokumente empfehlen wir den Einsatz von einem Desktop-PDF-Reader wie Adobe Acrobat, Foxit Reader oder einem anderen PC-Programm dieser Art. Laden Sie dazu bitte die Formulare zunächst herunter. Beachten Sie  bitte den unten stehenden Hinweis. Nutzen Sie hierfür bitte folgende Formulare:

Falls Sie die Formulare handschriftlich oder in einem Browser (z. B. Mozilla Firefox, Chrome, Edge, Safari etc.), in einer App an einem Smartphone oder an einem Tablet ausfüllen möchten, nutzen Sie bitte folgende Formulare:

Hinweis: Für die für Desktop-Programme angepassten Formulare empfehlen wir, die Unterschriften der Wahlbewerber*innen einzuscannen und als Bild in das Dokument einzufügen (dafür gibt es ein eigenes Feld). Alternativ - und das gilt für alle hier hochgeladenen Formulare - können Sie die Formulare zunächst am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben sowie zum Schluss wieder einscannen und zu uns per E-Mail schicken.

Sie können die Formulare natürlich auch gänzlich handschriftlich ausfüllen und zu uns schicken.

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