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Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
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Hochschulgremienwahlen 2026

Wahltermin: 13.05.-21.05.2026

Wer wird 2026 gewählt?

Neu gewählt werden vom 13.05. bis 21.05.2026 die Mitglieder und  Stellvertreter*innen der Mitgliedergruppe 1 (Professor*innen),  Mitgliedergruppe 2 (Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen) und  Mitgliedergruppe 3 (Studierende) und Mitgliedergruppe 4  (wissenschaftsunterstützendes Personal) für die Gremien Senat und Fakultätsräte.

Gleichzeitig finden die Wahlen zum/ zu den

  • Gleichstellungskollegium der Universität,
  • Gleichstellungskollegien der Fakultäten und
  • Gleichstellungskollegium der Zentralen Universitätsverwaltung, der ULB, der zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und der sonstigen Bereiche ohne Zuordnung zu einer Fakultät
  • Promovierendenvertretungen der Fakultäten

statt.

Ebenfalls vom 13.05. bis 21.05.2026 werden die Studierendenrats- und Fachschaftsratwahlen    durchgeführt.

Bekanntmachung der Wahlvorschläge für Senat und Fakultätsrat

Wer darf wählen?

Mitgliedergruppe 1 (Hochschullehrer*innen): Alle Mitglieder  dürfen an den Wahlen zum Senat und ihren jeweiligen Fakultätsräten teilnehmen. Zusätzlich dürfen alle weiblichen Mitglieder an den Wahlen der Gleichstellungskollegien teilnehmen.

Mitgliedergruppe 2 (wissenschaftliche Mitarbeiter*innen): Alle  Mitglieder dürfen an den Wahlen zum Senat und ihren jeweiligen Fakultätsräten teilnehmen. Zusätzlich dürfen alle weiblichen Mitglieder an den Wahlen der Gleichstellungskollegienteilnehmen.

Mitgliedergruppe 3 (Studierende): Alle Mitglieder dürfen an  den Wahlen dem Senat und den Fakultätsräten teilnehmen. Zusätzlich dürfen alle weiblichen Mitglieder an den Wahlen der Gleichstellungskollegien teilnehmen.

Mitgliedergruppe 4 (wissenschaftsunterstützende  Mitarbeiter*innen): Alle Mitglieder dürfen an den Wahlen zum Senat und ihren jeweiligen Fakultätsräten teilnehmen. Zusätzlich dürfen alle weiblichen Mitglieder  an den Wahlen der Gleichstellungskollegien teilnehmen.

Post-Docs, die nicht in einem Arbeitsverhältnis mit der Universität stehen, können gemäß § 4 Abs. 6 der Grundordnung der MLU nach Fakultätsratsbeschluss die Mitgliedschaft in Mitgliedergruppe 2 verliehen werden. Zur Erfassung benutzen Sie bitte das entsprechende Formular.

Wie wird abgestimmt?

Die Hochschulwahlen finden in diesem Jahr gemeinsam mit den Wahlen zum StuRa und den Fachschaftsräten als internetbasierte Online-Wahl (elektronische Wahl) statt. Weitere Informationen sind in der Wahlbekanntmachung zu finden.

So funktioniert die Online-Wahl für wahlberechtigte Studierende

[folgt]

So funktioniert die Online-Wahl für wahlberechtigte Beschäftigte

  1. In zwei E-Mails an Ihre dienstliche Mailadresse* erhalten Sie  für die Authentifizierung im Wahlsystem von Electric Paper eine jeweils  individuell erzeugte Wähler-ID und ein Passwort.
  2. Melden Sie sich mit diesen persönlichen Zugangsdaten während des Wahlzeitraums (Beginn: 13.05.2026, 10 Uhr / Ende: 21.05.2026, 15 Uhr) im Wahlsystem von Electric Paper an. Der Link zum Wahlsystem wird an dieser Stelle rechtzeitig bereitgestellt.
  3. Sie gelangen zu den Stimmzetteln für die Gremien, für die Sie wahlberechtigt sind und können mit der Stimmabgabe beginnen.
  4. Bitte achten Sie bei der Stimmabgabe darauf, dass Sie unbeobachtet  sind. Es ist technisch ausgeschlossen, dass die Stimmabgabe zu Ihnen  zurückverfolgt werden kann. Die Identität der Wähler ist geschützt, das  Wahlgeheimnis bleibt jederzeit gewahrt.
  5. Ihre Zugangsdaten werden nach erfolgter Stimmabgabe ungültig. Wenn Sie die Stimmabgabe zwischendurch unterbrechen möchten, können Sie Ihre Zugangsdaten jedoch erneut nutzen.

* Sofern einzelne Beschäftigte nicht über eine dienstliche E-Mail-Adresse verfügen, werden die Zugangsdaten vom Wahlamt per Hauspost an die dienstliche Anschrift geschickt.

Hinweise und Tipps zur Stimmabgabe

  • Ausführliche Hinweise zur Online-Wahl, insbesondere unter Datensicherheitsaspekten, haben wir in einem Dokument (PDF) veröffentlicht.
  • Bei Problemen bei der Stimmabgabe wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
  • Hinweise zur Stimmabgabe bei der Online-Wahl finden Sie auch auf dieser Webseite    des StuRa.

Die wichtigsten Termine im Überblick

  • Die Wahlbekanntmachung erfolgt spätestens bis zum 30. März 2026.
  • Die Wählerverzeichnisse liegen in der Zeit vom 01. April bis 09. April 2026 für 5 Werktage im Wahlamt zur Einsichtnahme und Einreichung von Berichtigungsanträgen aus.
  • Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach der Wahlbekanntmachung, bis 17. April 2026 um 16 Uhr im Wahlamt eingereicht werden.

Ablaufplan Hochschulwahlen 2026
Ablaufplan_HSW_2026.pdf (externe Datei)

Zugehörigkeit zu einer Fakultät bzw. einem Wahlbereich

Wichtiger Hinweis: Bei Studierenden, die an mehreren Fakultäten/Wahlbereichen studieren, ist die Wahlberechtigung im Regelfall in der Fakultät/dem Wahlbereich eingetragen, in der/dem das erste Fach bzw. bei Lehrämtern das erste Unterrichtsfach des ersten Studienganges angesiedelt ist. Für die Hochschulwahlen 2026 können Änderungen im Löwenportal jedoch nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens vor dem vorläufigen Abschluss der Wählerverzeichnisse bis 29. März 2026 vorgenommen wurden.

Die Entscheidung der Studierenden für eine andere Fakultät bzw. einen anderen Wahlbereich kann darüber hinaus mit der Zugehörigkeitserklärung bis zum 09. April 2026, 12:00 Uhr beim Wahlamt eingereicht werden. Später eingereichte Erklärungen können erst bei den Wahlen im darauffolgenden Jahr berücksichtigt werden.

Amtszeit der Mitglieder und Stellvertreter*innen

Die Amtszeiten aller gewählten Vertreter*innen beginnen am 01.09.2026.

Sitzverteilung in den Fakultätsräten

Übersicht der Sitzverteilung gemäß den Fakultätsordnungen für die Mitglieder im Fakultätsrat ab 01.09.2026.

Hinweis zur Berücksichtigung unterrepräsentierter Geschlechter

Gemäß § 61 Abs. 5 Satz 2 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt gilt, dass bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen für die nach § 62 Satz 1 zu wählenden Kollegialorgane (dies sind der Senat und die Fakultätsräte) unterrepräsentierte Geschlechter zumindest ihren Anteilen an der jeweiligen Mitgliedergruppe nach berücksichtigt werden sollen.

Diese Regelung wurde mit der im Juli 2020 in Kraft getretenen Änderung in das Hochschulgesetz aufgenommen und findet für die diesjährigen Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten erstmals Anwendung. Sie ist damit bei der Erstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen zu berücksichtigen.

Ziel der gesetzlichen Regelung ist, dass der Anteil des jeweiligen Geschlechts im Senat und in den Fakultätsräten dem Anteil des jeweiligen Geschlechts an der jeweiligen Mitgliedergruppe insgesamt (Senat) bzw. in der Fakultät oder deren Wahlbereich (Fakultätsräte) entspricht.
Zur Orientierung dafür soll diese Übersicht dienen.

Sofern ein Wahlvorschlag dem nicht entspricht, ist die Abweichung zu begründen. Hierfür kann das dafür vorgesehene Feld im Formular des Wahlvorschlags verwendet oder dem Wahlvorschlag ein gesondertes Blatt beigefügt werden.

Formulare zum Download

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