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Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Abteilung 1 - Studium und Lehre
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Hochschulgremienwahlen 2025
Übersicht
Wer wird 2025 gewählt?
Neu gewählt werden die Mitglieder und Stellvertreter*innen der Mitgliedergruppe 3 (Studierende) für die Gremien Senat und Fakultätsrat.
Ebenfalls vom 26.05. bis 03.06.2025 werden die Studierendenrats- und Fachschaftsratwahlen durchgeführt.
Bekanntmachung der Wahlvorschläge für Senat und Fakultätsrat
- [folgt]
Wer darf wählen?
Alle Mitglieder der Mitgliedergruppe 3 (Studierende) dürfen an den Wahlen dem Senat und den Fakultätsräten teilnehmen.
Wie wird abgestimmt?
Die Hochschulwahlen finden in diesem Jahr gemeinsam mit den Wahlen zum StuRa und den Fachschaftsräten als internetbasierte Online-Wahl (elektronische Wahl) statt.
So funktioniert die Online-Wahl für wahlberechtigte Studierende
- Sie werden per E-Mail an Ihre studentische Mailadresse über den Start der Online-Wahl informiert.
- Loggen Sie sich mit Ihrer persönlichen Benutzerkennung und dem zugehörigen Passwort im Löwenportal ein.
- Nutzen Sie im Wahlzeitraum (Beginn: 26.05.2025, 10 Uhr / Ende: 03.06.2025, 15 Uhr) im Unterpunkt „Online-Wahlen“ den individualisierten und temporär gültigen Link (SecureLink) zum Wahlsystem.
- Sie werden in das Wahlsystem weitergeleitet und können direkt mit der Stimmabgabe beginnen. Eine erneute Authentifizierung ist nicht notwendig.
- Bitte achten Sie bei der Stimmabgabe darauf, dass Sie unbeobachtet sind. Es ist technisch ausgeschlossen, dass die Stimmabgabe zu Ihnen zurückverfolgt werden kann. Die Identität der Wähler ist geschützt, das Wahlgeheimnis bleibt jederzeit gewahrt.
- Der Link wird nach erfolgter Stimmabgabe ungültig. Wenn Sie die Stimmabgabe zwischendurch unterbrechen möchten, können Sie den Link jedoch (im Wahlzeitraum) erneut nutzen.
Hinweise und Tipps zur Stimmabgabe
- Ausführliche Hinweise zur Online-Wahl, insbesondere unter Datensicherheitsaspekten, haben wir in einem Dokument (PDF) veröffentlicht.
- Bei Problemen bei der Stimmabgabe wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
- Hinweise zur Stimmabgabe bei der Online-Wahl finden Sie auch auf dieser Webseite des StuRa.
Die wichtigsten Termine im Überblick
- Die Wahlbekanntmachung erfolgt spätestens bis zum 01. April 2025.
- Die Wählerverzeichnisse liegen in der Zeit vom 07. April bis 11. April 2025 für 5 Werktage im Wahlamt zur Einsichtnahme und Einreichung von Berichtigungsanträgen aus.
- Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach der Wahlbekanntmachung, bis 24. April 2025 um 16 Uhr im Wahlamt eingereicht werden.
Ablaufplan Hochschulwahlen 2025
Ablaufplan_HSW_2025.pdf
(externe Datei)
Zugehörigkeit zu einer Fakultät bzw. einem Wahlbereich
Wichtiger Hinweis: Bei Studierenden, die an mehreren Fakultäten/Wahlbereichen studieren, ist die Wahlberechtigung im Regelfall in der Fakultät/dem Wahlbereich eingetragen, in der/dem das erste Fach bzw. bei Lehrämtern das erste Unterrichtsfach des ersten Studienganges angesiedelt ist. Für die Hochschulwahlen 2025 können Änderungen im Löwenportal jedoch nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens vor dem vorläufigen Abschluss der Wählerverzeichnisse bis 02. April 2025 vorgenommen wurden.
Die Entscheidung der Studierenden für eine andere Fakultät bzw. einen anderen Wahlbereich kann darüber hinaus mit der Rückmeldung oder mit der Zugehörigkeitserklärung bis zum 11. April 2025 beim Wahlamt eingereicht werden. Später eingereichte Erklärungen können erst bei den Wahlen im darauffolgenden Jahr berücksichtigt werden.
Amtszeit der Mitglieder und Stellvertreter*innen
Die Amtszeiten der gewählten Vertreter der Mitgliedergruppe 3 (Studierende) beginnen am 01.09.2025 und enden am 31.08.2026.
Hinweis zur Berücksichtigung unterrepräsentierter Geschlechter
Gemäß § 61 Abs. 5 Satz 2 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt gilt, dass bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen für die nach § 62 Satz 1 zu wählenden Kollegialorgane (dies sind der Senat und die Fakultätsräte) unterrepräsentierte Geschlechter zumindest ihren Anteilen an der jeweiligen Mitgliedergruppe nach berücksichtigt werden sollen.
Diese Regelung wurde mit der im Juli 2020 in Kraft getretenen Änderung in das Hochschulgesetz aufgenommen und findet für die diesjährigen Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten erstmals Anwendung. Sie ist damit bei der Erstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen zu berücksichtigen.
Ziel der gesetzlichen Regelung ist, dass der Anteil des jeweiligen Geschlechts im Senat und in den Fakultätsräten dem Anteil des jeweiligen Geschlechts an der jeweiligen Mitgliedergruppe insgesamt (Senat) bzw. in der Fakultät oder deren Wahlbereich (Fakultätsräte) entspricht.
Zur Orientierung dafür soll diese Übersicht (Link folgt) dienen.
Sofern ein Wahlvorschlag dem nicht entspricht, ist die Abweichung zu begründen. Hierfür kann das dafür vorgesehene Feld im Formular des Wahlvorschlags verwendet oder dem Wahlvorschlag ein gesondertes Blatt beigefügt werden.
Formulare zum Download
[folgt]