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Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Abteilung 1 - Studium und Lehre
Ref. 1.3 - Wahlen
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Hochschulgremienwahlen 2023
Wahlergebnisse der Hochschulwahlen 2023
Übersicht
Wer wird 2023 gewählt?
Neu gewählt werden die Mitglieder und Stellvertreter*innen der Mitgliedergruppe 3 (Studierende) für die Gremien Senat und Fakultätsrat.
Gleichzeitig werden die Studierendenrats- und Fachschaftsratwahlen durchgeführt.
Wer darf wählen?
Mitgliedergruppe 3 (Studierende): Alle studentischen Mitglieder, die an der Martin-Luther-Universität immatrikuliert sind, dürfen an den Wahlen zum Senat und den Fakultätsräten teilnehmen.
Von den Studierendenrats- und Fachschaftsratswahlen ausgenommen sind Studierende, die nicht Mitglied der Studierendenschaft sind.
Wie wird abgestimmt?
Die Hochschulwahlen finden gemeinsam mit den Wahlen zum StuRa und den Fachschaftsräten in diesem Jahr erneut als internetbasierte Online-Wahl (elektronische Wahl) statt.
Die wichtigsten Termine im Überblick
Termin | Beschreibung |
---|---|
10.04.2023 | Bekanntmachung der Hochschulwahl vom 30.05. - 07.06.2023 |
18.04. - 24.04.23, 15 Uhr | Auslage der Wählerverzeichnisse im Wahlamt zur Einsicht und Einreichung von Berichtigungsanträgen für fünf Werktage |
bis 04.05.23, 16 Uhr | Einreichung von Wahlvorschlägen per E-Mail oder Post |
30.05. - 07.06.2023 | Wahlzeitraum: Stimmabgabe über das Online-Wahlportal |
Amtszeit der Mitglieder und Stellvertreter*innen
Die Amtszeit der neu zu wählenden Vertreter*innen der Mitgliedergruppe 3 - Studierende in den Gremien Senat und Fakultätsräte beträgt nach der Grundordnung der MLU § 29 Abs. 3 ein Jahr.
Die Amtszeit beginnt am 1. September 2023 und endet am 31. August 2024. Die Amtszeit für die Mitglieder des Studierendenrates und der Fachschaftsräte beträgt ebenfalls ein Jahr.
Weitere Informationen zu den Amtszeiten aller Mitgliedergruppen finden Sie hier.
Sitzverteilung in den Fakultätsräten
Übersicht der Sitzverteilung gemäß den Fakultätsordnungen für die Mitglieder im Fakultätsrat ab 01.09.2023.