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Hochschulgremienwahlen
Übersicht
Aktuelle Hochschulgremienwahl
Gremien
Senat
Der Senat ist das beschlussfassende Gremium an der Universität und entscheidet über alle Angelegenheiten grundsätzlicher Bedeutung. Dazu gehören zum Beispiel Berufungen, der Haushaltsentwurf, Studien- und Prüfungsordnungen, die Grundordnung, Zielvereinbarungen, die Einrichtung von Studiengängen oder Kooperationsverträgen. Die Aufgaben ergeben sich aus § 67 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA). Hier ist die Zusammensetzung des Senats der jeweiligen Legislaturperiode einzusehen.
Fakultätsrat
Jede Fakultät verfügt über einen Fakultätsrat, welcher neben dem Dekanat das wichtigste Beschlussorgan der Fakultät ist. Die Fakultätsräte entscheiden zum Beispiel über Studien- und Prüfungsordnungen, Berufungsvorschläge und die Verleihung von Hochschulgraden. Diese Aufgaben ergeben sich aus § 77 des Hochschulgesetzes LSA.
Amtszeit der Mitgliedergruppen
Mitgliedergruppe 1 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
Die Amtszeit für die Mitglieder des Senats und der Fakultätsräte der Mitgliedergruppe 1 der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer gemäß § 60 Ziffer 1 HSG LSA beträgt nach der Grundordnung § 29 Abs. 4 vier Jahre. Die Amtszeit beginnt am 1. September und endet am 31. August des Jahres, in dem die Neuwahlen stattfinden.
Mitgliedergruppe 2 Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die Amtszeit für die Mitglieder des Senats und der Fakultätsräte der Mitgliedergruppe 2 der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 60 Ziffer 2 HSG LSA beträgt nach der Grundordnung § 29 Abs. 4 Satz 2 zwei Jahre. Die Amtszeit beginnt am 1. September und endet am 31. August des Jahres, in dem die Neuwahlen stattfinden.
Mitgliedergruppe 3 Studierende
Die Amtszeit für die Mitglieder des Senats und der Fakultätsräte der Mitgliedergruppe 3 der Studierenden gemäß § 60 Ziffer 3 HSG LSA beträgt nach der Grundordnung § 29 Abs. 3 ein Jahr. Die Amtszeit beginnt am 1. September und endet am 31. August des Jahres, in dem die Neuwahlen stattfinden. Die Amtszeit für die Mitglieder des Studierendenrates und der Fachschaftsräte beträgt ebenfalls ein Jahr. Näheres regelt die Satzung der Studierendenschaft Absatz B Wahlen .
Mitgliedergruppe 4 Sonstige hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die Amtszeit für die Mitglieder des Senats und der Fakultätsräte der sonstigen hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 60 Ziffer 4 HSG LSA beträgt nach der Grundordnung § 29 Abs. 4 Satz 1 vier Jahre. Die Amtszeit beginnt am 1. September und endet am 31. August des Jahres, in dem die Neuwahlen stattfinden.
Wahlorgane
Wahlausschuss
Der Wahlausschuss führt zusammen mit dem Wahlleiter die Gesamtübersicht über die Wahlen. Die Aufgaben des Wahlausschusses sind
- Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge.
- Überprüfung der von den Abstimmungsausschüssen getroffenen Feststellungen und Entscheidungen der Abstimmergebnisse.
- Der Wahlausschuss besteht aus je zwei Vertretern bzw. Vertreterinnen jeder Mitgliedergruppe nach § 60 HSG LSA. Die Mitglieder und deren Stellvertreter/-innen werden vom Senat bestellt.
Aktuelle Zusammensetzung des Wahlausschusses für 2019 (für 2020 in Vorbereitung)
Name, Fakultät/Bereich/Einrichtung | Mitgliedergruppe / Funktion |
---|---|
Herr Prof. Dr. Christoph Weiser, Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät: Wirtschaftswissenschaftlicher Bereich | MG 1: Hauptmitglied |
Frau Prof. Dr. Katja Nebe, Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät: Juristischer Bereich | MG 1: Hauptmitglied |
Herr Prof. Dr. Reimund Schmidt De Caluwe, Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät: Juristischer Bereich | MG 1: Stellvertreter |
Frau Prof. Dr. Gabriele Meyer, Medizinische Fakultät: Gesundheits- und Pflegewissenschaften | MG 1: Stellvertreterin |
Herr Dr. Martin Diestelhorst, Naturwissenschaftliche Fakultät II, Institut für Physik | MG 2: Hauptmitglied |
Herr Apl. Prof. Dr. Uwe Wolfradt, Philosophische Fakultät I, Institut für Psychologie | MG 2: Hauptmitglied |
Herr Richard Schmidt, Philosophische Fakultät III, Institut für Schulpädagogik und Grundschuldidaktik | MG 2: Stellvertreter |
Frau Dr. Christine Pfeuffer, Naturwissenschaftliche Fakultät II, Didaktik der Mathematik | MG 2: Stellvertreterin |
Frau Paula Josephine Köhler, Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät: Juristischer Bereich | MG 3: Hauptmitglied |
Frau Sabrina Laura Dietrich, Theologische Fakultät | MG 3: Hauptmitglied |
Frau Anja Kendziora, Philosophische Fakultät I | MG 3: Stellvertreterin |
Herr Jahongir Nabiev, Naturwissenschaftliche Fakultät I | MG 3: Stellvertreter |
Herr Dr. Gerald Lutze, ITZ | MG 4: Hauptmitglied |
Herr Robert Jäckel, ITZ | MG 4: Hauptmitglied |
Frau Kerstin Thorwirth, ULB | MG 4: Stellvertreterin |
Herr Markus Bachmann, ITZ | MG 4: Stellvertreter |
Wahlleiter
Der Wahlleiter (Kanzler der MLU) sichert die technische Vorbereitung und die Durchführung der Wahlen. Er führt die Beschlüsse des Wahlausschusses aus und nimmt an dessen Sitzungen mit beratender Stimme teil.
Abstimmungsausschuss
In jedem Wahllokal leitet ein Abstimmungsausschuss die Abstimmung, dazu gehören:
- Prüfung der Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler
- Ausgabe der Stimmzettel an den Wahlberechtigten
- Sicherstellung des korrekten Einwerfens der Stimmzettel in die Wahlurnen durch die Wählerinnen und Wähler
- Auszählen der Stimmzettel und Ermittlung der Wahlergebnisse für den Fakultätsrat und Senat