Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Hochschulgremienwahlen

Jahresspezifische Angaben zur bevorstehenden Wahl:
Hochschulgremienwahlen 2025

Detailinformationen über zurückliegende Wahlen finden Sie zeitlich befristet im Archiv.

Grundsätzliche Informationen zu den Hochschulgremienwahlen veröffentlichen wir unten auf dieser Hauptseite.

Allgemeine Informationen

Grundlagen für die Wahlen zu den Hochschulgremien der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Senat und Fakultätsrat) der Mitgliedergruppen 1 bis 4 ist die Grundordnung der MLU sowie die Ordnung zur Durchführung von Wahlen an der MLU (Wahlordnung) in den jeweils gültigen Fassungen. Für die Wahlen zum Studierendenrat und zu den Fachschaftsräten gilt eine eigene Wahlordnung    vom 24. Januar 2022.

Gremien

Senat

Der Senat ist das beschlussfassende Gremium an der Universität und entscheidet über alle Angelegenheiten grundsätzlicher Bedeutung. Dazu gehören zum Beispiel Berufungen, der Haushaltsentwurf, Studien- und Prüfungsordnungen, die Grundordnung, Zielvereinbarungen, die Einrichtung von Studiengängen oder Kooperationsverträgen. Die Aufgaben ergeben sich aus § 67 des Hochschulgesetzes    des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA). Hier ist die Zusammensetzung des Senats der jeweiligen Legislaturperiode einzusehen.

Fakultätsrat

Jede Fakultät verfügt über einen Fakultätsrat, welcher neben dem Dekanat das wichtigste Beschlussorgan der Fakultät ist. Die Fakultätsräte entscheiden zum Beispiel über Studien- und Prüfungsordnungen, Berufungsvorschläge und die Verleihung von Hochschulgraden. Diese Aufgaben ergeben sich aus § 77 des Hochschulgesetzes    LSA.

Amtszeit der Mitgliedergruppen

Mitgliedergruppe 1 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

Die Amtszeit für die Mitglieder des Senats und der Fakultätsräte der Mitgliedergruppe 1 der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer gemäß § 60 Ziffer 1 HSG LSA beträgt nach der Grundordnung § 29 Abs. 4 vier Jahre. Die Amtszeit beginnt am 1. September und endet am 31. August des Jahres, in dem die Neuwahlen stattfinden.

Mitgliedergruppe 2 Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Amtszeit für die Mitglieder des Senats und der Fakultätsräte der Mitgliedergruppe 2 der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 60 Ziffer 2 HSG LSA beträgt nach der Grundordnung § 29 Abs. 4 Satz 2 zwei Jahre. Die Amtszeit beginnt am 1. September und endet am 31. August des Jahres, in dem die Neuwahlen stattfinden.

Mitgliedergruppe 3 Studierende

Die Amtszeit für die Mitglieder des Senats und der Fakultätsräte der Mitgliedergruppe 3 der Studierenden gemäß § 60 Ziffer 3 HSG LSA beträgt nach der Grundordnung § 29 Abs. 3 ein Jahr. Die Amtszeit beginnt am 1. September und endet am 31. August des Jahres, in dem die Neuwahlen stattfinden. Die Amtszeit für die Mitglieder des Studierendenrates und der Fachschaftsräte beträgt ebenfalls ein Jahr. Näheres regelt die Satzung der Studierendenschaft Absatz B Wahlen .

Mitgliedergruppe 4 Sonstige hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Amtszeit für die Mitglieder des Senats und der Fakultätsräte der sonstigen hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 60 Ziffer 4 HSG LSA beträgt nach der Grundordnung § 29 Abs. 4 Satz 1 vier Jahre. Die Amtszeit beginnt am 1. September und endet am 31. August des Jahres, in dem die Neuwahlen stattfinden.

Wahlorgane

Wahlausschuss

Der Wahlausschuss führt zusammen mit dem Wahlleiter die Gesamtübersicht über die Wahlen. Die Aufgaben des Wahlausschusses sind

  • Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge.
  • Überprüfung der von den Abstimmungsausschüssen getroffenen Feststellungen und Entscheidungen der Abstimmergebnisse.
  • Der Wahlausschuss besteht aus je zwei Vertretern bzw. Vertreterinnen jeder Mitgliedergruppe nach § 60 HSG LSA. Die Mitglieder und deren Stellvertreter/-innen werden vom Senat bestellt.

Aktuelle Zusammensetzung des Wahlausschusses für 2024:

Name, Fakultät/Bereich/EinrichtungMitgliedergruppe / Funktion
Prof. Dr. Thomas Hollemann, Medizinische FakultätMG 1: Hauptmitglied
Prof. Dr. Roland Haase, Medizinische FakultätMG 1: Hauptmitglied
N.N.MG 1: Stellvertretung
N. N.MG 1: Stellvertretung
apl. Prof. Dr. Uwe Wolfradt, Philosophische Fakultät I, Institut für PsychologieMG 2: Hauptmitglied
Richard Lischka-Schmidt, Philosophische Fakultät III, Institut für Schulpädagogik und GrundschuldidaktikMG 2: Hauptmitglied
Dr. Matthias Steimecke, Naturwissenschaftliche Fakultät II, Institut für ChemieMG 2: Stellvertreter
Dr. Christine Pfeuffer, Naturwissenschaftliche Fakultät II, Didaktik der MathematikMG 2: Stellvertreterin
Anton Borrmann, Naturwissenschaftliche Fakultät IIMG 3: Hauptmitglied
Florian Scheibner, Philosophische Fakultät IMG 3: Hauptmitglied
N.N.MG 3: Stellvertreter
N.N.MG 3: Stellvertretung
Markus Bachmann, ITZMG 4: Hauptmitglied
Birgit Erfurth, Naturwissenschaftliche Fakultät IIMG 4: Hauptmitglied
N. N.MG 4: Stellvertretung
N. N.MG 4: Stellvertretung
Anika Weißenborn, Medizinische FakultätGleichstellung: Hauptmitglied
Julian Höhl, Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche FakultätGleichstellung: Stellvertreter

Wahlleiter

Der Wahlleiter (Kanzler der MLU) sichert die technische Vorbereitung und die Durchführung der Wahlen. Er führt die Beschlüsse des Wahlausschusses aus und nimmt an dessen Sitzungen mit beratender Stimme teil.

Abstimmungsausschuss

In jedem Wahllokal leitet ein Abstimmungsausschuss die Abstimmung, dazu gehören:

  • Prüfung der Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler
  • Ausgabe der Stimmzettel an den Wahlberechtigten
  • Sicherstellung des korrekten Einwerfens der Stimmzettel in die Wahlurnen durch die Wählerinnen und Wähler
  • Auszählen der Stimmzettel und Ermittlung der Wahlergebnisse für den Fakultätsrat und Senat

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