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Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung 2024 (Neuwahl)

Aus personellen Gründen war eine Nachwahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung erforderlich, die am 10.01.2024 stattfand (zurückliegende Wahl 2022: Archiv). Die darauffolgende Wahl wird im Jahr 2025 stattfinden.

Wahltag 2024: Wann und wo wird gewählt?

Wahltag war der 10. Januar 2024 (08:00 Uhr bis 13:00 Uhr). Gewählt wurde vor Ort (Dozentenbibliothek Zivilrecht, Thomasianum 1. OG, Universitätsplatz 10a) oder auf Antrag per Briefwahl.

Wer wird gewählt?

Gewählt wurden drei Mitglieder der an der MLU wahlberechtigten Jugendlichen und Auszubildenden. Die Zahl der Mitglieder richtet sich nach dem Landespersonalvertretungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (PersVG LSA) § 74    . Wählen und sich zur Wahl stellen kann nur, wer auch im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Amtszeit

Die Amtszeit gemäß dem PersVG LSA § 75 Abs. 2 beträgt normalerweise zwei Jahre. Aufgrund der außerplanmäßigen Neuwahl beginnt die Amtszeit am 10. Januar 2024 und endet zum 31. Mai 2025.

Ablaufplan JAV-Wahl 2024 - Wichtige Termine auf einen Blick

Termin

Beschreibung

07.09.2023Bekanntmachung Zusammensetzung des Wahlvorstandes
09.11.2023Wahlbekanntmachung und Auslage des Wählerverzeichnisses
ab 09.11.2023Auslage der Wählerverzeichnisse - Bitte kontaktieren Sie das Wahlamt/den Vorsitzenden des Wahlvorstandes JAV per E-Mail oder telefonisch, um zu überprüfen, ob Sie im Wählerverzeichnis geführt werden.
bis 30.11.2023, 15 UhrEinreichung von Wahlvorschlägen
Versand der Briefwahlunterlagen an die AuszubildendenBriefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten per Post zugeschickt
Stimmabgabe am 10.01.2024Rücksendung der Wahlbriefunterlagen an das Wahlbüro! Verspätete Wahlbriefunterlagen können nicht berücksichtigt werden!
11.01.2024Bekanntmachung des Wahlergebnisses

Bekanntmachungen des Wahlvorstandes


Gesetzliche Grundlagen für die JAV-Wahlen

  • Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG LSA) Kapitel 6, § 72 bis § 77
  • Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (WO PersVG LSA), Besonderer Teil 5 Wahl der Jugend-und Auszubildendenvertretung

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