Wahlen zur Promovierendenvertretung 2022
Wahlergebnisse
Die Wahlergebnisse wurden in der Sitzung des Wahlausschusses am 01.06.2022 festgestellt und können unter folgenden Links eingesehen werden:
Für die Naturwissenschaftliche Fakultät II und Naturwissenschaftliche Fakultät III lagen keine Wahlvorschläge vor. Daher entfielen in diesen beiden Fällen die Wahlen.
Wahlen 2022: Wann und wo wird gewählt?
Die Wahlen der Promovierendenvertretungen fanden 2022 gemeinsam mit den Hochschulwahlen (Senat, Fakultätsräte), den Wahlen der Gleichstellungskollegien und den Wahlen zum StuRa und den Fachschafträten als internetbeasierte Online-Wahl (elektronische Wahl) statt. Abgestimmt wurde vom 09.05.2022 bis 16.05.2022.
Gewählt wurden im Jahr 2022 die Promovierendenvertretungen in allen Fakultäten.
Falls Promovierende der Universität gleichzeitig Beschäftigte oder Studierende der Universität sind, haben Sie ebenfalls das Wahlrecht für die Gremien der Universität (Senat, Fakultätsräte).
Wer wird gewählt?
In jeder Fakultät wird ein*e Vertreter*in der Promovierenden sowie ein*e Stellvertreter*in gewählt. Weitere Kandidaten werden zu Nachrückern soweit sie mindestens eine Stimme erhalten haben. Der/ Die gewählte Promovierendenvertreter*in nimmt als beratendes Mitglied an den Sitzungen des Fakultätsrats teil.
Die Promovierendenvertreter*innen aller Fakultäten wählen gemeinsam aus ihrer Mitte heraus eine Person (sowie eine Stellvertretung), die mit beratender Stimme an den Sitzungen des Senats teilnimmt.
Wahlberechtigt und wählbar sind alle Personen, die in der zentralen Doktorandenverwaltung der Universität (HalDoc) registriert sind und damit von der zuständigen Fakultät als Doktorandin bzw. Doktorand angenommen wurden.
Es sind nur Einzelbewerbungen zulässig!
Amtszeit
Die Amtszeit der Mitglieder der Promovierendenvertretung beträgt zwei Jahre und begann am 01.09.2022. Die nächste Wahl findet im Jahr 2024 statt.
Ablaufplan 2022 – Wichtige Termine auf einen Blick
- Die Wahlbekanntmachung erfolgt spätestens bis zum 25. März 2022.
- Die Wählerverzeichnisse liegen in der Zeit vom 31. März bis 06. April 2022 für 5 Werktage im Wahlamt zur Einsichtnahme und Einreichung von Berichtigungsanträgen aus.
- Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach der Wahlbekanntmachung bis 19. April 2022 um 16 Uhr im Wahlamt eingereicht werden