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Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Abteilung 1 - Studium und Lehre
Ref. 1.3 - Wahlen
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Jana Fähling
Telefon: 0345 55-21321
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Barfüßerstraße 17
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Robert Felsch
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Hochschulgremienwahlen 2022
Bekanntmachung der Wahlergebnisse
Die Wahlergebnisse wurden in der Sitzung des Wahlausschusses am 01.06.2022 festgestellt und können unter folgenden Dokumenten eingesehen werden:
Fakultätsrat der Theologischen Fakultät
Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät
Fakultätsrat der Jur. und Wirtschaftwiss. Fakultät
Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät I
Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II
Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät III
Fakultätsrat der Naturwissenschaftlichen Fakultät I
Übersicht
Wer wird 2022 gewählt?
Neu gewählt werden vom 09.05. bis 16.05.2022 die Mitglieder und Stellvertreter*innen der Mitgliedergruppe 1 (Professor*innen), Mitgliedergruppe 2 (Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen) und Mitgliedergruppe 3 (Studierende) und Mitgliedergruppe 4 (wissenschaftsunterstützendes Personal) für die Gremien Senat und Fakultätsräte.
Gleichzeitig finden die Wahlen zum/ zu den
- Gleichstellungskollegium der Universität,
- Gleichstellungskollegien der Fakultäten und
- Gleichstellungskollegium der Zentralen Universitätsverwaltung, der ULB, der zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und der sonstigen Bereiche ohne Zuordnung zu einer Fakultät
- NEU: Promovierendenvertretungen der Fakultäten
statt.
Ebenfalls vom 09.05. bis 16.05.2022 werden die Studierendenrats- und Fachschaftsratwahlen durchgeführt.
Am 29.03.2022 findet die Hauptpersonalratswahl statt.
Informationen zu diesen Wahlen finden Sie auf den benachbarten Themenseiten.
Wer darf wählen?
Mitgliedergruppe 1 (Hochschullehrer*innen): Alle Mitglieder dürfen an den Wahlen zum Senat und ihren jeweiligen Fakultätsräten teilnehmen. Zusätzlich dürfen alle weiblichen Mitglieder an den Wahlen der Gleichstellungsbeauftragten teilnehmen.
Mitgliedergruppe 2 (wissenschaftliche Mitarbeiter*innen): Alle Mitglieder dürfen an den Wahlen zum Senat und ihren jeweiligen Fakultätsräten teilnehmen. Zusätzlich dürfen alle weiblichen Mitglieder an den Wahlen der Gleichstellungsbeauftragten teilnehmen.
Mitgliedergruppe 3 (Studierende): Alle Mitglieder dürfen an den Wahlen dem Senat und den Fakultätsräten teilnehmen. Zusätzlich dürfen alle weiblichen Mitglieder an den Wahlen der Gleichstellungsbeauftragten teilnehmen.
Mitgliedergruppe 4 (wissenschaftsunterstützende Mitarbeiter*innen): Alle Mitglieder dürfen an den Wahlen zum Senat teilnehmen. Zusätzlich dürfen alle weiblichen Mitglieder an den Wahlen der Gleichstellungsbeauftragten teilnehmen.
Post-Docs, die nicht in einem Arbeitsverhältnis mit der Universität stehen, kann gemäß § 4 Abs. 6 der Grundordnung der MLU nach Fakultätsratsbeschluss die Mitgliedschaft in Mitgliedergruppe 2 verliehen werden. Zur Erfassung benutzen Sie bitte das entsprechende Formular.
Wie wird abgestimmt?
Die Hochschulwahlen finden in diesem Jahr gemeinsam mit den Gleichstellungswahlen, den Wahlen zum StuRa und den Fachschaftsräten als internetbasierte Online-Wahl (elektronische Wahl) statt. Dazu arbeitet die Universität mit dem Anbieter Polyas zusammen.
Die wichtigsten Termine im Überblick
- Die Wahlbekanntmachung erfolgt spätestens bis zum 25.03.2022.
- Die Wählerverzeichnisse liegen in der Zeit vom 31.03. bis zum 06.04.2022 für 5 Werktage im Wahlamt zur Einsichtnahme und Einreichung von Berichtigungsanträgen aus.
- Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach der Wahlbekanntmachung bis zum 19.04.2022 um 16 Uhr im Wahlamt eingereicht werden.
- Eine detaillierte Übersicht über die verschiedenen Termine finden Sie in unserem Ablaufplan.
Amtszeit der Mitglieder und Stellvertreter*innen
Die Amtszeiten der gewählten Vertreter*innen der Mitgliedergruppen 1 bis 4 beginnen am 01.09.2022
Sitzverteilung in den Fakultätsräten
Übersicht der Sitzverteilung gemäß den Fakultätsordnungen für die Mitglieder im Fakultätsrat ab 01.09.2022: