Wahlen der Gleichstellungskollegien 2022
Bekanntmachung der Wahlergebnisse
Die Wahlergebnisse wurden in der Sitzung des Wahlausschusses am 01.06.2022 festgestellt und können unter folgenden Dokumenten eingesehen werden:
Gleichstellungskollegium der Gesamtuniversität
Gleichstellungskollegium des Zentralbereichs/ zentrale Einrichtungen
Gleichstellungskollegium der Theologischen Fakultät
Gleichstellungskollegium der Medizinischen Fakultät
Gleichstellungskollegium der Jur. und Wirtschaftwiss. Fakultät
Gleichstellungskollegium der Philosophischen Fakultät I
Gleichstellungskollegium der Philosophischen Fakultät II
Gleichstellungskollegium der Philosophischen Fakultät III
Gleichstellungskollegium der Naturwissenschaftlichen Fakultät I
Gleichstellungskollegium der Naturwissenschaftlichen Fakultät II
Gleichstellungskollegium der Naturwissenschaftlichen Fakultät III
Die Wahlen der Gleichstellungskollegien fanden 2022 gemeinsam mit den Hochschulwahlen (Senat, Fakultätsräte), den Wahlen der Promovierendenvertretungen und den Wahlen zum StuRa und den Fachschafträten als internetbeasierte Online-Wahl (elektronische Wahl) statt. Abgestimmt werden konnte vom 09.05.2022 bis 16.05.2022.
Gewählt wurde im Jahr 2022:
- das Gleichstellungskollegium der Gesamtuniversität
- die Gleichstellungskollegien in sämtlichen Fakultäten
- das Gleichstellungskollegium der ZUV, ULB, zentralen wiss. Einrichtungen und sonstigen Bereiche ohne Zuordnung zu einer Fakultät
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle weiblichen Mitglieder der Universität, d.h. alle weiblichen Beschäftigten sowie weibliche Studierende an der MLU. Außerdem wahlberechtigt sind Post-Doktorandinnen, sofern ein entsprechender Fakultätsratsbeschluss vorliegt.
Wer darf kandidieren?
Als Mitglied der Gleichstellungskollegien der Universität, Fakultäten und anderen Einrichtungen kandidieren dürfen sowohl weibliche als auch männliche Mitglieder bzw. Beschäftigte der MLU. Es sind nur Einzelbewerbungen zulässig.
Amtszeit
Die Amtszeit beträgt zwei Jahre gemäß Grundordnung MLU § 18 Abs. 4 und begann am 01.09.2022.
Ablaufplan - Wichtige Termine auf einen Blick
- Die Wahlbekanntmachung erfolgt spätestens bis zum 25. März 2022.
- Die Wählerverzeichnisse liegen in der Zeit vom 31. März bis 06. April 2022 für 5 Werktage im Wahlamt zur Einsichtnahme und Einreichung von Berichtigungsanträgen aus.
- Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach der Wahlbekanntmachung, bis 19. April 2022 um 16 Uhr im Wahlamt eingereicht werden
Gesetzliche Grundlagen
- §§ 17 und 19 Frauenfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt
- § 72 Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
- § 29 der Grundordnung der MLU
- § 2 der Wahlordnung der MLU