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Dokumente
Erstantrag
Antrag_Graduiertenstipendium.pdf
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Verlängerungsantrag
Verlaengerungsantrag.pdf
(externe Datei)
Berichte: Hinweise zur Erstellung
Hinweise_Zwischen_Abschlussbericht.pdf
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Gutachten: Hinweise zur Erstellung
2111_Hinweise_Betreuer.pdf
(externe Datei)
Kurzstellungnahme
2111_Kurzstellungnahme_Zwischenberichte.pdf
(externe Datei)
Verwendungsnachweis
Verwendungsnachweis.pdf
(externe Datei)
Informationen zur Datenerhebung
A1_Erstinformation_Graduiertenstipendien.pdf
(30,1 KB) vom 29.06.2018
Kontakt
Heike Schmidt
Telefon: 0345 55-21315
Telefax: 0345 55-27608
heike.schmidt@verwaltung.un...
Barfüßerstraße 17
Hinterhaus, 2. Etage
06108 Halle (Saale)
Postanschrift:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg,
Abteilung 1, Referat 1.3 - Wiss. Weiterbildung, Studiengebühren, Stipendien und Wahlen
06099 Halle (Saale)
Login für Redakteure
Graduiertenförderung, Forschungsstipendien
Unter bestimmten Voraussetzungen können Promovierende auch von einem Landesstipendium profitieren. Förderfähig ist, wer
- durch weit überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit erkennen lässt,
- ein Hochschulstudium abgeschlossen hat,
- sich auf die Promotion an der Martin-Luther-Universität (MLU) vorbereitet,
- ein wissenschaftliches Vorhaben präsentiert, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt und
- dabei von einer/einem (nicht in Ruhestand befindlichen) Hochschullehrer/in der MLU betreut wird.
Das Stipendium kann zu jedem Semester beantragt werden. Es wird in der Regel für einen Zeitraum von drei Jahren bewilligt.
So beantragen Sie die Förderung:
- Beantragen Sie vorab unter Angabe des Themas die Annahme als Doktorand/in. Mit der Annahme signalisiert die Fakultät ihre Bereitschaft, Sie bei der Erstellung der Dissertation zu unterstützen und diese als wissenschaftliche Arbeit zu bewerten.
- Lesen Sie die jeweils aktuelle AUSSCHREIBUNG, in der auch die relevanten Fristen benannt sind.
- Füllen Sie den ERSTANTRAG (PDF mit Antrag und Laufzettel, am Rechner ausfüllbar) vollständig aus.
- Tragen Sie die folgenden Anlagen zusammen:
- Hochschulabschlusszeugnis in beglaubigter Form. Die Beglaubigung kann bei Vorlage des Originals bei Antragseinreichung vorgenommen werden. Ausländische Antragsteller/innen müssen der beglaubigten Übersetzung ihres Hochschulzeugnisses eine Äquivalenzbescheinigung beifügen (vorab über die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zu beantragen).
- Ausführlicher Arbeitsplan. Inhalt: Begründung für die Wahl des Vorhabens | Darstellung des Themas | zeitliche und sachliche Gliederung.
- Zwei Gutachten zweier Hochschullehrer/innen, die über Ihre wissenschaftliche Qualifizierung berichten und einschätzen, inwiefern Ihr Promotionsvorhaben einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt. Die gutachterliche Stellungnahme kann sich auch darauf beziehen, ob und inwieweit durch das Promotionsvorhaben erstens Fachgebiete mit besonderem Nachwuchsbedarf, zweitens Forschungsschwerpunkte des Landes bzw. der Hochschule und drittens Verpflichtungen des Landes aus Programmen der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern betroffen sind.
- Tabellarischer Lebenslauf
- Einkommensnachweis gemäß § 7a GradFVO
- Reichen Sie den Antrag bei der Fakultät ein. Beachten Sie hierbei die individuellen Fristen, die deutlich vor der Weitergabe an die Abteilung 1, Referat 1.3 liegen können.
Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden! - Die Fakultäten beraten und bewerten die Bewerbungen, versehen die Anträge mit einem internen Ranking und reichen sie über die Verwaltung ein (Deadline für Anträge mit Förderbeginn im Sommersemester ist der 31. Januar, für Anträge mit Förderbeginn im Wintersemester der 31. Juli).
- Die Vergabekommission entscheidet über die Förderung.
Sie werden gefördert? So geht es jetzt weiter:
- Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid und eine Annahmeerklärung.
- Erst mit der Rücksendung der unterzeichneten Annahmeerklärung kann die Auszahlung Ihres gewährten Stipendiums erfolgen.
- Sie leiten halbjährlich einen Zwischenbericht (Hinweise zur Erstellung) an Ihre/n Betreuer/in weiter.
- Diese/r erstellt eine Stellungnahme, aus der ersichtlich wird, ob Sie sich in erforderlichem Maße um die Erreichung des Förderungszieles bemühen (Formular).
- Bei Nichtvorlage des Zwischenberichtes kann die Bewilligung des Stipendiums widerrufen werden.
- Eine Immatrikulation während der Förderung ist nicht erforderlich, in Ihrem eigenen Interesse aber ratsam.
- Die Förderung endet nach drei Jahren. Eine Verlängerung um ein viertes Jahr kann in Ausnahmefällen erfolgen (siehe Verlängerungsantrag).
- Nach dem Ende der Förderung ist von Ihnen UND von Ihrer/m Betreuer/in ein ausführlicher Abschlussbericht vorzulegen. Außerdem müssen Sie einen unterschriebenen Verwendungsnachweis gemäß § 5 Abs. 5 GradFG einreichen.
Das sollten Sie noch wissen: Sach- und Reisekosten
Zusätzlich zum Stipendium können bis zu 1100 Euro für Sach- und Reisekosten als Sonderzuwendung gewährt werden (während der gesamten Förderung).
- Lassen Sie sich von Ihrem/Ihrer Betreuer/in formlos bestätigen, dass die Ausgabe (z. B. Sachkosten, Reisekosten bei Tagungsteilnahme oder Archivreisen) für das Promotionsvorhaben erforderlich ist.
- Beantragen Sie die Sonderzuwendung formlos in der Abteilung 1, Referat 1.3 (siehe Kontakt). Reichen Sie hierbei die Belege im Original mit ein.
Diese Sonderzuwendungen sind auch für Auslandsaufenthalte möglich. Dauern diese länger als 30 Tage, halten Sie bitte mindestens 8 Wochen vor Reiseantritt im eigenen Interesse Rücksprache mit Abteilung 1, Referat 1.3.
Mitmachen und profitieren: Das Grafö-Netzwerk
Das Netzwerk der Stipendiat:innen der Landesgraduiertenförderung Sachsen-Anhalt (Grafö-Netzwerk) ist eine selbstorganisierte Interessenvertretung. Ihre wesentlichen Ziele:
- Geförderte vernetzen und unterstützen
- materielle und immaterielle Förderbedingungen verbessern
Die Universität Halle unterstützt das Netzwerk und lädt Geförderte ausdrücklich zum Mitmachen ein.
Verlängerungsantrag
Das Stipendium kann über die Regelförderungsdauer (3 Jahre) hinaus in Ausnahmefällen (siehe § 6 Abs. 2 GradFG) bis zu einem weiteren Jahr verlängert werden, wenn es nach Thema und Anlage des Vorhabens erforderlich ist oder eine Verzögerung aus berechtigtem Grund eintritt (z. B. Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz, Kindererziehung, Behinderung oder chronische Erkrankung).
Der VERLÄNGERUNGSANTRAG muss mindestens 8 Wochen vor dem Ende der Förderung eingereicht werden.
Reichen Sie die folgenden Anlagen vollständig ein:
- Arbeitsbericht einschließlich Zeitplan für die Lösung der noch offenen Probleme. Als Arbeitsbericht kann der in der Regel nach 2,5 Jahren zu erstellende fünfte Zwischenbericht über den Stand des Forschungsvorhabens verwendet werden (siehe Hinweis auf § 9 Abs. 1 GradFG).
- Ein Gutachten der Betreuerin oder des Betreuers mit der Befürwortung der Verlängerung.
Dokumente/Hinweise für Antragsteller*innen/Stipendiat*innen
Die Ausschreibung für die Förderung durch ein Stipendium ab Sommersemester 2025 steht seit 9. Oktober 2024 zur Verfügung.
Wichtig: Die Anträge müssen über die Fakultäten (individuelle Fristen beachten) bis 31. Januar 2025 an die Verwaltung herangetragen werden.
- ERSTANTRAG (PDF mit Antrag und Laufzettel, am Rechner ausfüllbar)
- Inhalte dieser Seite als Merkblatt zum Ausdrucken (PDF)
- Hinweise zur Anfertigung von Zwischen-/Abschlussbericht (PDF)
- Verlängerungsantrag
- Verwendungsnachweis (einzureichen nach Ende der Förderung)