Dokumente
Antrag auf Gasthörerschaft
Antrag Gasthörerschaft.pdf
(1 MB) vom 21.05.2021
Informationen zur Datenerhebung
Erstinformation_DSGVO.pdf
(122,6 KB) vom 09.05.2022
Kontakt
Jana Fähling
Mo/Di/Do/Fr: 10–12 Uhr |
zusätzlich (außer vor Feiertagen)
Di 13–14 Uhr und Do 13–14 Uhr
zusätzliche Sprechzeiten nach vorheriger Vereinbarung
Telefon: 0345 55-21321
Telefax: 0345 55-27608
jana.faehling@verwaltung.un...
Barfüßerstraße 17
Hinterhaus, 2. Etage – Raum 3
06108 Halle (Saale)
Für Wissbegierige: Gasthörer*in werden
Wichtiger Hinweis
Für das Sommersemester 2025 können Anträge auf eine Gasthörerschaft noch bis einschließlich 15.03.2025 gestellt werden.
An der Martin-Luther-Universität können Sie durch eine Gasthörerschaft an Lehrveranstaltungen teilnehmen, mit unseren Studierenden und Lehrenden in Kontakt kommen und so am universitären Leben teilhaben.
Das müssen Sie wissen:
- Als Gasthörer*in können Sie an einzelnen Lehrveranstaltungen der Fakultäten teilnehmen – im Umfang von maximal 10 Semesterwochenstunden pro Semester. Die in Frage kommenden Veranstaltungen sind online einsehbar.
- Das Angebot richtet sich unabhängig vom Schulabschluss an Erwachsene jeden Alters.
- Die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig und kostet 50 Euro pro Semester.
- Für Studierende anderer Hochschulen in Sachsen-Anhalt (Nachweis: Immatrikulationsbescheinigung), Flüchtlinge und Personen, die staatliche Hilfen nach dem Asylbewerbergesetz und ALG II beziehen (Nachweis: Kopie des Leistungsbescheides), ist das Angebot kostenlos.
- Sie können eine Teilnahmebescheinigung erhalten, dürfen aber keine Prüfungen ablegen.
- Die gleichzeitige Einschreibung als Studierende*r und Gaststudierende*r an unserer Universität ist nicht möglich.
- Eine Gasthörerschaft berechtigt nicht zur unentgeltlichen Nutzung des ÖPNV (kein Semesterticket) und auch nicht zur Inanspruchnahme der Studierendenpreise in den Mensen.
So werden Sie Gasthörer*in:
- Wählen Sie die gewünschten Lehrveranstaltungen aus dem aktuellen Angebot.
- Beantragen Sie Ihre Gasthörerschaft bis zum 15. März (für das im April startende Sommersemester) oder bis zum 15. September (für das im Oktober startende Wintersemester).
- Ihr Antrag wird geprüft. Weil die Aufnahme von den aktuellen Ausbildungskapazitäten abhängt, obliegt die Entscheidung der jeweiligen Fakultät.
- Nach Zustimmung durch die Fakultät ergeht ein Gebührenbescheid.
- Die Einschreibung erfolgt nach Geldeingang durch Aushändigung oder Zusendung einer Gasthörerbescheinigung und endet automatisch mit Ablauf des Semesters. Die Gasthörerschaft ist für jedes Semester neu zu beantragen.
Antrag auf Gasthörerschaft (mit Download und Ausfüllen per PDF-Programm: vollständig digitale Einreichung möglich)
Antrag Gasthörerschaft.pdf
(1 MB) vom 21.05.2021
Rechtsgrundlagen
- Aufnahme von Gasthörern: Grundordnung § 7
- Grundsätze zur Gebührenerhebung: §111 Abs. 4 HSG LSA
- Höhe der Gebühren und Gebührenbefreiung: nichtamtliche Lesefassung der Gebührenordnung der Universität