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Gasthörerstudium
Das Gasthörerstudium bietet wissenschaftlich interessierten Personen die Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Fakultäten und Fachbereiche der Martin-Luther-Universität.
Die Zulassung als Gasthörerin oder Gasthörer ist nicht an die Voraussetzungen für die Zulassung nach der Immatrikulationsordnung gebunden, teilnehmen können Erwachsene unabhängig des Alters und des Schulabschlusses.
Die Teilnahme bedarf der Zustimmung der Dekanin oder des Dekans der jeweiligen Fakultät oder der Leiterin bzw. des Leiters des jeweiligen Institutes in Abstimmung mit den für die Lehrveranstaltungen zuständigen Hochschullehrer/innen oder Lehrbeauftragten.
Hinweise
- Im Rahmen der Gasthörerschaft ist eine Teilnahme an ausgewählten Lehrgebieten des Studienganges bzw. Studienfaches ohne gültige Hochschulzugangsberechtigung möglich. Eine Aufnahme als Gasthörer erfolgt im Rahmen der verfügbaren Ausbildungskapazität.
- Gaststudierende sind nicht berechtigt, Modulleistungen zu erbringen. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann ihnen mit Zustimmung des betreffenden Prüfungsausschussess der Erwerb von einzelnen Leistungsnachweisen gewährt werden.
- Die Gasthörerin/der Gasthörer kann eine Bescheinigung über die Teilnahme an den besuchten Lehrveranstaltungen erhalten (siehe Grundordnung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, § 7, Absatz 1 und 2)
- Die Einschreibung als Gasthörer/in dient lediglich dem allgemeinen oder beruflichen Fortbildungsinteresse.
Anmeldung/ Einschreibung/Gebühren
Antrag auf eine Gasthörerschaft
Gasthoerer-Formular.pdf
(41,3 KB) vom 09.08.2010
Die Anträge auf Gasthörerschaft sind auf dem dafür vorgesehenen Formular für das jeweilige Sommersemester (1. April bis 30. September) bis zum 31. März und für das- Wintersemester (1. Oktober bis 31. März des folgenden Jahres) bis zum 30. September in der Abteilung 1, Referat 1.3 einzureichen. Die Zustimmung der Verantwortlichen der Fachbereiche und Fakultäten erwirkt das Referat 1.3.
- Die Einschreibung erfolgt durch Aushändigung oder Zusendung einer "Gasthörerbescheinigung" und endet mit Ablauf des Semesters ohne förmliche Exmatrikulation.
- Die Gasthörerschaft ist für jedes Semester neu zu beantragen.
- Die gleichzeitige Einschreibung als Studierende/r und Gaststudierende/r an unserer Universität ist nicht möglich.
Seit dem Wintersemester 2006/07 werden Gebühren für eine Gasthörerschaft erhoben. Die Grundlage für die Gebührenerhebung basiert auf §111 Abs. 4 HSG LSA.
Die Höhe der Gebühr ist in der Allgemeinen Gebührenordnung der Universität vom 17.5.2006 geregelt.
Pro Semester können Sie als Gasthörer Veranstaltungen bis zu maximal 10 Semesterwochenstunden belegen.
Die Gebühr beträgt pro Semester 50 Euro.
Lehrveranstaltungen
- Die Lehrveranstaltungen sind auf den Antragsformular genau einzutragen.
- Die Teilnahme an anderen Lehrveranstaltungen ist nicht zulässig.